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Private Notfallnummern (ICE) im Mobiltelefon: Richtigstellung des ASB |
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Mittwoch, den 26. August 2009 um 00:00 Uhr |
Information von Angehörigem bei Unfall
Der Arbeiter-Samariter-Bund erhält derzeit viele Anfragen von Presse oder Privatpersonen bezüglich der Verbreitung sogenannter ICE-Notfallnummern. Hintergrund dafür sind E-Mails oder SMS, in denen der ASB-Bundesverband fälschlicherweise als Absender genannt wird. In dieser Nachricht wird empfohlen, Handynummern von Angehörigen, die in einem Notfall verständigt werden sollen, mit "ICE" ("in case of emergency") abzuspeichern, so dass Angehörige vom Rettungsdienst über das Unfallgeschehen informiert werden können. Der ASB hält ausdrücklich fest, dass diese Nachrichten nicht von offizieller Seite verschickt werden, und bittet darum, diese nicht zu beachten und nicht weiterzuleiten. Weder der ASB noch die Polizei oder andere offizielle Berufsverbände und Rettungsorganisationen geben diese Empfehlung ab. Dies hat verschiedene Gründe: - Die Weitergabe von Informationen über ein Unfallgeschehen ist eine höchst sensible Aufgabe, die mit höchster Professionalität durchgeführt werden muss und nur in den seltensten Fällen über das Mobiltelefon erfolgt. Meist werden diese Nachrichten den Angehörigen schon aus psychologischen Gründen vom Arzt in der Klinik, vom Polizisten an der eigenen Wohnungstür oder durch geschultes Personal im Rettungsdienst überbracht. Der ASB verfügt hierzu über Kriseninterventionsteams, die eigens für Aufgaben wie die Benachrichtigung über einen schweren Unfall oder gar einen Todesfall qualifiziert sind. - Zudem bleibt dem Rettungsdienstpersonal während eines Einsatzes keine Zeit, Angehörige zu informieren, da die Helfer vor allem auf das Wohlergehen des Patienten und die Erhaltung der lebenswichtigen Funktionen konzentriert sind. - Nicht zuletzt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die ICE-Nummern von Dritten missbräuchlich verwendet werden. „Wir empfehlen, im Geldbeutel oder bei den Papieren eine Notiz mit Namen, Anschrift und Telefonnummer der im Notfall zu informierenden Personen zu hinterlegen", so Harald Schottner, Leiter des Referats Notfallvorsorge des Arbeiter-Samariter-Bundes. „Dann können die zuständigen Personen im richtigen Moment die notwendigen Schritte einleiten." Weitere Informationen beim ASB Bundesverband unter 0221-476050.
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ASB setzte in Krefeld einen AED erfolgreich ein |
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Dienstag, den 11. August 2009 um 11:10 Uhr |
Herzkammerflimmern festgestellt und Gegenmaßnahmen eingeleitet
Im Rahmen eines Sanitätsdienstes am 09. August 2009 in Krefeld, den der ASB mit einem KTW und fünf weiteren Helfern betreut hat, erlitt ein 86-jähriger Zuschauer einen Herzkreislaufstillstand. Eine Sanitätsstreife des ASB passierte unmittelbar nach dem Geschehen den Notfallort und begann unverzüglich mit der Reanimation. Zum Einsatz kam ein sog. Automatischer Externer Defibrillator (AED). Die Analyse durch das Gerät ergab als Diagnose Herzkammerflimmern. Als Behandlungsmaßnahme wurde ein elektrischer Schock freigegeben, in dessen Folge die Spontanatmung des Mannes wieder einsetzte und sich der Gesamtzustand stabilisierte.
Der herbeigerufene Notarzt übernahm, unterstützt von den Mitarbeitern des ASB, die weitere Behandlung des Patienten. Anschließend wurde der Mann in ein Krefelder Krankenhaus transportiert.
Ohne den schnellen Einsatz des Automatischen Externen Defibrillators durch den geschulten Sanitätsdienst wäre die Situation vermutlich anders ausgegangen. Denn durch den Einsatz des AED konnte bereits vor Eintreffen des Notarztes das Herzkammerflimmern erkannt und behandelt werden. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie sehr sich die Investitionen in einen AED lohnen. Das Bild zeigt Samariter Lutz Grundmann mit einem AED-Gerät. Foto: ASB Region Düsseldorf
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