Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim ASB in NRWEngagement zeigen und Erfahrungen sammeln

Der BFD ist so flexibel, wie ihr in braucht

Der BFD ist beim ASB in NRW in unterschiedlichen sozialen Bereichen ohne Altersbeschränkung. Junge Leute bis 26 Jahren leisten ihren Freiwilligendienst in Vollzeit ab, Freiwillige ab 27 Jahren können dies auch in Teilzeit (ab 20 Wochenstunden) tun. Die Dauer des BFD erstreckt sich - wie auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) - im Regelfall auf 12 Monate.

Der Arbeiter-Samariter-Bund ist als Zentralstelle für den BFD anerkannt.

Gut zu wissen: BFD als Wartesemester und Vorpraktikum

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird von vielen Hochschulen als Wartezeit für einen Studienplatz anerkannt und gilt als Vorpraktikum für bestimmte pädagogische oder sozialpflegerische Ausbildungen

Viele Arbeitgeber schätzen die praktischen Erfahrungen und zahlreichen Qualifikationen, die ihr bei einem BFD erwerbt. Natürlich bekommt ihr nach Abschluss des Freiwilligendienstes ein “qualifizierte Arbeitszeugnis”, das eure Tätigkeit(en) und die Dauer eures Einsatzes bestätigt. Für eure zukünftige Bewerbungen ist das Gold wert.

Praktische Informationen

Während des BFD

  • seid ihr gesetzlich sozialversichert,
  • habt Anspruch auf Kindergeld und
  • mindestens 24 Tage Urlaub.

BFD'ler:innen erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld, das bei mindestens € 150,- liegt. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt oder in Form von Geldersatzleistungen erstattet.

Die meisten BFD'ler:innen, manchmal auch “BUFDIS” genannt, engagieren sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten und in Vollzeit.

Ein BFD beginnt in der Regel zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober eines Jahres und dauert zwischen sechs und achtzehn Monaten. Andere Eintrittstermine sind nach Absprache mit den Einsatzstellen möglich.

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