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Hilfsorganisationen begrüßen Zusage der NRW-Krankenkassen – Notfallsanitäter-Ausbildung soll finanziert werden

NRWPresse

Die vier anerkannten Hilfsorganisationen im Rettungsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst, begrüßen die öffentliche Erklärung der Krankenkassen vom 26. Februar, die Notfallsanitäter-Ausbildung künftig auch in Nordrhein-Westfalen zu finanzieren. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung und wird in den übrigen Bundesländern bereits seit Jahren praktiziert.

„Der Erklärung müssen nun Taten folgen: Wir haben bei der Ausbildung der Notfallsanitäter durch die Haltung der Krankenkassen in NRW schon zu viele Jahre verloren“, so Dr. Stefan Sandbrink (ASB), Hartmut Krabs-Höhler und Dr. Hasan Sürgit (DRK), Magnus Memmeler (JUH) und Thomas Berding (MHD). „Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels im Rettungsdienst und der vom Gesetzgeber geforderten Fristen ist es sehr wichtig, dass die Ausbildungen und Ergänzungsprüfungen nun zeitnah und flächendeckend starten.“

2021 und 2027 laufen Übergangsfristen für die jetzigen Rettungsdienstkräfte, die Rettungsassistenten, aus. Sie müssen bis dahin Ergänzungsprüfungen oder die volle Ausbildung absolvieren. Diese neue, dreijährige Berufsausbildung Notfallsanitäter/-in wurde seit der Einführung 2014 zwar von allen Beteiligten im Rettungsdienst einhellig begrüßt. Sie konnte aber ausgerechnet in NRW mit seinen 18 Millionen Einwohnern viel zu wenig angeboten werden, weil die Krankenkassen sich in weiten Teilen weigerten, die teurere Ausbildung auch zu finanzieren, obwohl die Gesetzeslage in Bund und Land dies eindeutig regelt.

„Wir begrüßen, dass die Krankenkassen und Krankenkassenverbände nun ihre gesetzliche und gesellschaftliche Verantwortung öffentlich anerkennen und die Ausbildungskosten für die Notfallsanitäter auch in NRW übernehmen“, so die Vorstände und Geschäftsführer von ASB, DRK, Johannitern und Maltesern. In den Reihen der vier anerkannten Hilfsorganisationen hatten tausende Rettungskräfte auf diese Entscheidung gewartet, damit künftig mehr Ausbildungen stattfinden können.

{slider Hintergrund}

Die Notfallsanitäter-Ausbildung ist bundesgesetzlich geregelt. Die Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung sind in Nordrhein-Westfalen Kosten des Rettungsdienstes und über die rettungsdienstlichen Gebührensatzungen der Kreise und kreisfreien Städte zu refinanzieren. In Nordrhein Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes für die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung verantwortlich. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte zum 1. April 2015 ihr Rettungsgesetz novelliert und dabei die Kreise und kreisfreie Städte in Umsetzung von Bundesrecht angewiesen, bis zum 31. Dezember 2026 die bisherige Funktion „Rettungsassistent“ durch „Notfallsanitäter“ zu ersetzen.

Einige Kommunen tragen zurzeit vorläufig die Kosten selbst, in der Hoffnung, die Krankenkassen übernehmen diese später. In anderen Kommunen ist die Ergänzungsprüfung derzeit gar nicht möglich. Ein solcher Flickenteppich ist weder sinnvoll noch nachhaltig.

Dabei drängt die Zeit: Maximal bis zum 31. Dezember 2020 ist es für Rettungsassistenten/-innen möglich, an einer Ergänzungsprüfung teilzunehmen und so Notfallsanitäter/-in zu werden. Danach muss eine komplette Ausbildung absolviert werden. Dies erhöht die Kosten für alle Beteiligten und verschärft den jetzt schon bestehenden Fachkräftemangel.

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