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ASB bei Expertenanhörung zum Rettungsgesetz NRW

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Am 22. Oktober 2014 fand im Düsseldorfer Landtag eine Expertenanhörung zum Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) statt.

Auch der Arbeiter-Samariter-Bund NRW, vertreten durch Landesvorstand Frank Sarangi, Landesgeschäftsführer Dr. Stefan Sandbrink und den Geschäftsführer des ASB Münster, Dirk Winter, nahm an der Sitzung teil. Der Arbeiter-Samariter-Bund ist in NRW in vielen Kommunen und Städten am Rettungsdienst und Katastrophenschutzsystem beteiligt.

Die Hilfsorganisationen begrüßten den dort diskutierten Gesetzentwurf. Er berücksichtigt den Rettungsdienst als Teil eines Gesamtsystems aus Zivilschutz, Katastrophenschutz und alltäglicher Gefahrenabwehr, das in Nordrhein-Westfalen vor allem durch das Zusammenwirken der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Helfer/-innen getragen wird. Dazu Landesvorstand Frank Sarangi: „Wir begrüßen das klare Bekenntnis der Landesregierung zur Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz, wie dies im Gesetz in der Erweiterung seines Geltungsbereiches ebenso zum Ausdruck gebracht wird, wie durch die Regelung zum Rettungsdienstbedarfsplan sowie zur Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben auf Dritte. Dies vermag für den im Landesrecht erforderlichen gesicherten Boden zu sorgen.“Foto: ASB NRW

 

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