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ASB fordert Nachbesserungen zum geplanten Notfallsanitätergesetz

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Klare Regelung für die Übernahme der Ausbildungskosten angemahnt

Anfang März 2013 soll das neue Gesetz zum Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) im Bundestag verabschiedet werden. Es trägt den gewachsenen beruflichen Anforderungen im Rettungsdienst Rechnung.Grundlegende Punkte seien im Gesetzentwurf aber noch nicht geklärt, bemängelt der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland. So wird eine klare Regelung für die Übernahme der Ausbildungskosten angemahnt. Der Gesetzgeber müss hier nachbessern. Völlig offen ist ebenfalls, wer die Kosten für die drei- bis sechsmonatige Nachschulung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern übernehmen soll. Der ASB kritisiert außerdem, dass nach dem Gesetzentwurf angehende Notfallsanitäter während ihrer dreijährigen Ausbildung nur als Praktikanten auf dem Rettungswagen mitfahren dürfen - die Konsequenz: Die Auszubildenden können so nicht genügend praktische Erfahrungen sammeln und Rettungswachen müssen mit hohen Zusatzkosten rechnen. Der ASB setzt sich deshalb dafür ein, dass zukünftige Notfallsanitäter nach einer noch festzulegenden Einarbeitungszeit als vollwertiges Besatzungsmitglied im Rettungsdienst eingesetzt werden dürfen.Notfallrettung müsse zudem als medizinische Leistung anerkannt werden, fordert der ASB, denn: Der Rettungsdienst bietet Höchstleistungsmedizin auf der Straße und leistet mehr als nur den Transport von Patienten. Gerade das geplante Notfallsanitätergesetz selbst unterstreicht die Notwendigkeit einer höheren fachlichen Anerkennung. Es räumt Notfallsanitätern mehr Kompetenzen ein. So dürfen diese in Zukunft invasive Maßnahmen, wie das Legen von venösen Zugängen, bis zum Eintreffen des Notarztes durchführen.Foto: ASB/T. Ehling

 

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