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Kommerzialisierung gefährdet Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

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Gemeinsame Medieninformation der Hilfsorganisationen in NRW

ASB, DRK, Johanniter und Malteser in NRW haben sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung dafür ausgesprochen, das bewährte System von Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt zu erhalten.„Die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit durch Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge.“ Was der Bundesrat bereits im März 2012 festgestellt hatte, ist in Deutschland leider noch nicht gesetzliche Realität. Im Gegenteil: Aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten zwischen EU-, Bundes- und Landesrecht wird der Rettungsdienst von Städten und Kreisen bei Ausschreibungen nicht selten in erster Linie nach dem Kriterium Preis an den Anbieter mit dem billigsten Angebot vergeben. Oft mit negativen Folgen, nicht zuletzt für die Mitarbeiter, wie derzeit im Landkreis Spree-Neiße zu beobachten ist. Dort zog der Kreistag Ende Dezember die Notbremse und hob den Vergabebeschluss auf, weil eine private GmbH den übernommenen Mitarbeitern einer Hilfsorganisation entgegen aller Absprachen und geltendes Recht plötzlich rund 600 Euro im Monat weniger als zuvor zahlen wollte. „Die gleichen Berichte erreichen uns nun leider auch aus NRW, wo Mitarbeiter ebenfalls schlechtere Angebote unterbreitet bekamen, als die Vergabe zu Gunsten einer GmbH erfolgte“, berichtet Hans-Gerd Achnitz, Bereichsleiter Notfallvorsorge der Malteser in NRW.Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz gehören zusammenDoch auch für das Ehrenamt und den Bevölkerungsschutz sind die Auswirkungen bei der jetzigen Vergabepraxis eindeutig negativ: Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sind besonders in NRW auf das Engste verzahnt. „Durch die häufigen Rettungsdienst-Ausschreibungen den daraus resultierenden Anbieterwechsel oder durch die Kommunalisierung von Rettungsdiensten mussten bereits Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz abgemeldet werden, weil die Helfer durch den Wegfall des Rettungsdienstes keine Möglichkeiten mehr für notwendige Übungen und Fortbildung in der Einsatzpraxis hatten. Beispiele dafür sind die Kommunalisierungen des Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg und der Stadt Oeynhausen. Hier wurden zu erwartenden negativen Effekte billigend in Kauf genommen und das nur, weil sich die Träger den Anforderungen des Vergaberechts entziehen wollten. „Leider fiel damit auch die Möglichkeit des ehrenamtlichen Engagements und der Fortbildung im Rettungsdienst für unsere ehrenamtlichen Helfer in den Regionen weg“, erläutert Magnus Memmeler, Referent Einsatzdienste der Johanniter in NRW.Kein Karneval, keine Bundesliga„Ohne die zahllosen Rettungs- und Sanitätsdienste der engagierten Ehrenamtlichen aber gäbe es in NRW keinen Karneval, keine Bundesliga, keine Musikfestivals und viele weitere öffentliche Veranstaltungen“, stellt der Landesgeschäftsführer des ASB in NRW, Dr. Stefan Sandbrink, fest. So leisten über 10 000 Helfer der Hilfsorganisationen Jahr für Jahr über 85 000 ehrenamtliche Dienststunden, um die medizinische Sicherheit für die Jecken während der Karnevalstage in NRW zu gewährleisten. Auch die Fußball-Bundesligaspiele in NRW könnten ohne hunderte Ehrenamtliche in den Sanitätsräumen und -zelten nicht stattfinden; ebenso wenig Musikfestivals, Sportevents und viele öffentliche Veranstaltungen mehr. Am Beispiel Münster haben ASB, DRK, Johanniter und Malteser ausgerechnet, dass ihre 943 Helfer in Rettungs- und Sanitätsdienst, Erste-Hilfe-Ausbildung und Bevölkerungsschutz in nur einem Jahr 48.842 Stunden mit einem Gegenwert von 1,2 Mio. Euro für ihre Mitmenschen und die Stadt geleistet haben – ehrenamtlich, wohlgemerkt.Wer evakuiert beim Bombenfund?Und nicht zuletzt zeigt sich die enorme Bedeutung der Helfer von ASB, DRK, JUH und MHD bei so genannten Großschadensereignissen, wenn etwa wie am 29. November 2012 in Dortmund kurzfristig ganze Stadtteile evakuiert und die Bewohner untergebracht und versorgt werden müssen. Im Dortmunder Klinikviertel waren damals 856 Helfer, 75 Kranken- und 67 Rettungswagen der Hilfsorganisationen bei einer der größten Evakuierungsaktionen der Nachkriegsgeschichte im Einsatz. „Nur“ 390 Helfer, 42 Kranken-, 25 Rettungswagen und 29 Großfahrzeuge Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen waren kürzlich am 6. Januar im Einsatz, als das Rhein-Ruhr-Zentrum in Mülheim wegen einer Bombendrohung kurzfristig evakuiert werden musste. Hartmut Krabs-Höhler, Landesvorstand des DRK Landesverbandes Nordrhein: „Um diese Leistungsfähigkeit zu erhalten und um den Trägern des Rettungsdienstes die Unsicherheit im Vergabeprozess zu nehmen, fordern die Hilfsorganisationen seit geraumer Zeit die Schaffung der Bereichsausnahme im Vergaberecht für die Bereiche Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst, die stets als Einheit zu betrachten sind.“Ein bewährtes System schützenDas bewährte System von Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, in Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt zu erhalten, muss daher eine der vordringlichsten Aufgaben der Politik sein – auch in Nordrhein-Westfalen. Die vier Hilfsorganisationen fordern aus diesen Gründen ein Ende der Kommerzialisierung im Rettungsdienst. Hierfür haben die vier Hilfsorganisationen konkrete Vorschläge ausgearbeitet und stehen mit ihren Landesvorständen im regen Austausch mit den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung. „Im derzeit leider noch vorgegebenen Vergabesystem darf der Preis deshalb nicht das wichtigste Vergabekriterium sein“, erläutert Memmeler, Referent Einsatzdienste der Johanniter. „An erster Stelle müssen die Ausfallsicherheit, die hohe Qualität und die Bereitschaft zur Mitarbeit bei Großschadenslagen stehen. Häufig werden diese extrem wichtigen Kriterien jedoch gemeinsam lediglich zu 20 Prozent gewertet. Der Preis dagegen zu 80 Prozent.“HintergrundinformationenDer Rettungsdienst fällt in Deutschland unter die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Traditionell bedingt ist er im föderalen System sehr unterschiedlich geregelt. In NRW besteht zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine logische und auch konzeptionell bedeutende und systembedingt unaufhebbare Bindung. Zur Wahrung der inneren Sicherheit ist der Erhalt dieses Verbundsystems zwingend notwendig. Im Zuge der gegenwärtigen Novellierung des Rettungsgesetzes NRW bietet sich daher für die NRW-Politik die historische Chance, das bewährte Sicherheitssystem zu schützen und zu erhalten. ASB, DRK, Johanniter und Malteser stehen allein in NRW für viele tausend engagierte ehrenamtliche, bestens ausgebildete Helferinnen und Helfer, bieten zahlreiche Arbeitsplätze und repräsentieren rund sieben Millionen Mitglieder und Förderer.

 

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