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Workshop zu Chancen und Risiken der Digitalisierung für die informationelle Selbstbestimmung unter besonderer Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen

DigitalisierungDiversityNRW

Welche Chancen bietet die Digitalisierung für Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und Kund*innen? Welche technischen Herausforderungen gilt es zu meistern? Welche Risiken für die informationelle Selbstbestimmung gibt es – vor allem, wenn man dabei vulnerable Gruppen in den Blick nimmt?

Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt eines gemeinsamen Workshops, den der ASB NRW e.V. gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) am 13. Dezember 2018 im ASB Forum NRW in Köln durchführte.Bild: ASB NRW e.V.

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Themen, Ergebnisse und Einschätzungen zum gemeinsamen Workshop von ASB NRW und LSVD im Kölner ASB Forum NRW über Chancen und Risiken der Digitalisierung für die informationelle Selbstbestimmung unter besonderer Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen

„Der ASB sieht Möglichkeiten und auch die Notwendigkeit, durch die Digitalisierung und den technischen und medizinischen Fortschritt seine Dienste weiterzuentwickeln, neue Arbeitsplätze zu schaffen und innovative Leistungsbereiche zu etablieren“, hob Frank Hoyer, Pressesprecher des ASB NRW e.V., in seinen Begrüßungsworten hervor. „Unser Verband sieht aber auch die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der sich immer weiter beschleunigenden technologischen Entwicklung Werte wie Humanität, Solidarität und Respekt als tragende Säulen unserer Gesellschaft zu erhalten und weiter auszubauen. Hier gilt es Solidaritäten zu schmieden.“

Klaus Jetz, Geschäftsführer des LSVD, betonte in seinem Eingangsstatement, dass die Chancen der Digitalisierung insbesondere für LSBTI*-Personen auf der Hand liegen: „Wir haben neue Möglichkeiten, die Community zu erreichen, Menschen miteinander zu vernetzen, Informationen zu transportieren.“ Zugleich stellten aber Fragen der Datensicherheit und der persönliche Umgang mit Daten Betroffene weltweit vor Herausforderungen. „Nicht überall können Lesben, Schwule und Trans ihre Identität ungestraft zeigen, fehlende Datensicherheit kann dann zu einer Gefahr für die Freiheit, ja das eigene Leben werden.“

Neue Lösungsansätze für neue Probleme entwickeln

Mike Karst, Experte für Digitalisierungsprozesse und Mitglied der Themenkoordinationsgruppe "Menschenrechte im digitalen Zeitalter" bei Amnesty International Deutschland, beschrieb in seinem Referat „Von der Keilschrift zum Computer. Medien und ihre Gesellschaft“, welche Wechselwirkungen es zwischen technischen und gesellschaftlichen Veränderungen zu beobachten und zu beachten gilt. „Technologie entfaltet sich und ihre Wirkung in Relation zu der Gesellschaft, auf die sie trifft.

Gesellschaft widerrum entfaltet sich in Abhängigkeit der Techniken und Technologien, die ihr zur Verfügung stehen.“ Karst wies darauf hin, dass technische Innovationen Folgewirkungen haben , mit denen vorher niemand rechnen konnte und für die sie nicht konzipiert wurden. Die Entwicklung von Schuhen habe dem Menschen zum Beispiel Klimazonen zugängig gemacht, die er mit bloßen Füßen nicht habe betreten können. Die Erfindung von Steigbügeln habe es ermöglicht, in schwereren Rüstungen ein Pferd zu besteigen, was am Ende mit dazu beigetragen haben könnte, ein feudalistisches System auszuprägen und zu festigen. „Dabei sieht man einen wichtigen Punkt: Es gibt keine eindeutigen oder monokausalen Ursachen für gesellschaftliche Veränderungen und Entwicklungen.“

„Wir leben heute in einem elektronischen Zeitalter und einer Netzwerkgesellschaft“, betonte Karst. Das bedeute zum einen, dass Menschen mit anderen Menschen außerhalb ihrer klassichen „Funktionszusammenhänge“ kommunizieren können, dass etwa interethnische und interreligiöse Kontakte einfacher möglich sind, zum anderen bewirke die neue Technik eine erhöhte Sichtbarkeit dessen, was um einen herum und auch weit entfernt geschehe. Dies führe zu einer vorrübergehenden Überforderung des Einzelnen bei der Auswahl relevanter Informationen und sinnvoller Handlungen. „Es ist wichtig, dass wir die kulturellen Herausforderungen erkennen, vor die die Netzwerkgesellschaft uns stellt“, so Karst. „Dabei dürfen wir neue Probleme nicht mit alten Lösungen angehen, sondern müssen neue Kultur- und Sozialtechniken entwickeln, die den Austausch zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren ermöglichen und fördern.“

Von Volkszählungen und Lochkartenmaschinen zu Datenmissbrauch

Frank Hoyer vom ASB NRW gab einen Überblick über die historische Entwicklung von Datenerfassung und -verarbeitung, von ersten Volkszählungen, mit denen Herrscher die Zahl der wehrfähigen Männer erfassen wollten über die Entwicklung früher Lochkartenmaschinen zur Datenverarbeitung bis hin zu Programmier- und Computerpionier/innen wie Ada Lovelace und Konrad Zuse. Hoyer wies darauf hin, dass die Vorteile der Datenverarbeitung gleichzeitig auch ihre Nachteile bedeuteten. Das Erfassen, Verarbeiten und Weitergeben von Daten könne für positive Entwicklungen genutzt, aber auch zur Verfolgung eingesetzt werden, wie Rosa Listen, die Verfolgung von Jüdinnen und Juden während des Holocausts, aber auch aktuelle Beispiele wie sogenannte Feindeslisten von Rechtsextremen zeigten.

Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung

Falk Steiner, Journalist beim Deutschlandfunk und Experte für Datenschutz-Themen, stellte die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Deutschland, Europa und weltweit vor. „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich ab aus dem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und der Menschenwürde, es ist also hoch angesiedelt.“ Auch die Europäische Datenschutzgrundverordnung habe eine solche Grundlage, beziehe sie sich doch auf Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta und das dort verankerte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten.

Steiner machte zudem deutlich, dass es beim Thema Datenschutz verschiedene Kategorien von schützenswerten Daten gebe. So unterscheide der Gesetzgeber zwischen personenbezogenen, personenbeziehbaren und anonymisierten Daten. „Eine vollständige Anonymisierung ist jedoch schwierig geworden“, so Steiner. „Die Kombinierbarkeit von verschiedenen Datenbanken macht es möglich, aus anonymisierten Datensätzen immer kleinere Gruppen und durchaus auch Individuen herauszufiltern.“

Rechtlich gesehen sei es so, dass Datenschutz grundsätzlich Betroffenensache sei. Das heißt, Betroffene können – und müssen – ihre Rechte selbst bei den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten geltend machen.

Auch über das mit der Datenschutzgrundverordnung neu eingeführte Marktortprinzip und die möglichen Folgen eines Verfallens des PrivacyShield als Datenschutzvereinbarung zwischen EU und USA diskutierten die Workshopteilnehmerinnen und -teilnehmer mit dem Experten.

Von Filterblasen und Echokammern

Konkret wurde es dann mit wissenschaftlichen Ergebnissen zu Sozialen Netzwerken. Dr. Birte Schiffhauer, Referentin für Digitalisierung beim ASB NRW e.V., beschäftigt sich gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Bielefeld mit der Frage, ob Filterblasen und Echokammern in Sozialen Netzwerken nachweisbare Auswirkungen auf die Polarisierung und die Abwertung von Fremdgruppen haben. Die Ergebnisse der Studie werden in 2019 veröffentlicht, erste Einblicke machten aber deutlich, dass weder die Dauer der Nutzung noch die Intensität einen Einfluss auf die Bewertung von Fremdgruppen haben.

Dr. Birte Schiffhauer: „Durch Social Media kann sich der Effekt der ‚selective exposure‘ verstärken, den wir auch offline finden. Das bedeutet, dass wir selektiv Nachrichten nutzen, die unseren eigenen Einstellungen entsprechen. Dahinter steckt das psychologische Phänomen der kognitiven Dissonanz, also der Tatsache, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem, was wir lesen/erfahren und dem, was wir glauben/wie wir uns verhalten. Diesen für unsere Psyche unangenehmen Zustand versuchen wir Menschen zu reduzieren – offline und online. Gleichzeitig kommen wir durch Social Media aber auch mit den Meinungen von Menschen, die wir gar nicht, oder nur flüchtig, kennen in Kontakt, dies sollte wiederum einer Polarisierung von Einstellungen entgegenwirken.“

Einen anderen Aspekt der Kommunikation in Sozialen Netzwerken beleuchtete Esther Finis, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des ASB NRW e.V. Sie zeigte auf, welche Formen von Hate-Speech es gibt und warum gesellschaftliche Randgruppen und ihre Unterstützer besonders häufig von organisierten Hass-Attacken betroffen sind. Neben rechtlichen Möglichkeiten, dem Hass Einhalt zu gebieten, wies sie vor allem auf Möglichkeiten der aktiven Gegenrede hin und zeigte auf, wie Betroffene sich selbst schützen und wo sie Unterstützung bekommen können.

Metadaten und Tools

Zudem ging sie auf den weit verbreiteten Irrtum ein, dass nur die Daten, die Nutzerinnen und Nutzer selbst in sozialen Netzwerken oder Messengern eingeben, schützenswerte Daten seien. Vielmehr gehe es um die Meta-Daten, die man ganz ungewollt und oft auch unwissentlich im Netz hinterlässt und die nicht nur für Werbetreibende eine große Relevanz haben. Gerade Mitglieder von Minderheiten oder ausgegrenzten Gruppen könnten durch den Missbrauch von Metadaten gezielt benachteiligt werden.

Mike Karst stellte Tools vor, die Amnesty International nutzt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, Quellen zu bewerten und das Thema digitale Menschenrechte in der öffentlichen Debatte sichtbar zu machen. Spannend waren etwa die Möglichkeiten, Schwarmintelligenz zur Bewertung von Quellen und Informationen zu nutzen, um so ein genaueres Bild einer Situation zu bekommen.

Angeregte Diskussion

Zum Abschluss des Workshops gab es eine intensive Diskussion darüber, welche Themen rund um Digitalisierung und Datenschutz für den ASB NRW und den LSVD von substantieller Bedeutung sind und welche Fragen aus dem Themenbereich die Organisationen sich verstärkt auf die Aufgabenlisten schreiben möchten. Einig war man sich, dass gerade Sozialverbände wie der ASB und Interessensvertretungen wie der LSVD die Erfahrungen und Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter/innen, Kunden/innen und Mitglieder in die Debatte um Digitalisierung und Datenschutz einbringen wollen und auch müssen.

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Ansprechpartner*in

Esther FinisLeitung Referat Digitalisierung

Landesgeschäftsstelle
Kaiser-Wilhelm-Ring 50
50672 Köln

0221 949707-12
finis(at)asb-nrw.de

 

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